Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 93316
Firma: M. PersonalService GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 93316: M. PersonalService GmbH, Frankfurt am Main, Industriepark Höchst, Geb...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 30.07.2021 22:00:00
HRB 93316: M. PersonalService GmbH, Frankfurt am Main, Industriepark Höchst, Gebäude C 445, 65926 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und die Personalberatung sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen, die sich mit der Planung, Konstruktion und Ausführung von Industrieanlagen oder einem ähnlichen Unternehmenszweck befassen, weiterhin das Engineering von Anlagen im Bereich Chemie, Petrochemie, Energie und Pharma sowie in prozess- und artverwandten Industriebereichen, außerdem das Erbringen von Management-, Beratungs- und Controllingdienstleistungen, soweit hierzu keine besonderen Erlaubnisse erforderlich sind. Ferner kann das Unternehmen Betriebsmittel mit KnowHow in Form von Rechner gestützten CAE-Systemen an Engineeringfirmen in vorgenannten Industriebereichen vermieten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Apeiron Engineering GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 76552) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 93316:M. PersonalService GmbH, Frankfurt am Main, Industriepark Höchst, Gebä...
Veränderungen
M. PersonalService GmbH, Frankfurt am Main, Industriepark Höchst, Gebäude C 445,...
Neueintragungen
M. PersonalService GmbH, Frankfurt am Main, Industriepark Höchst, Gebäude C 445,...