Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 93259
Firma: C-QUADRAT Deutschland GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main
Löschungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.10.2019 22:00:00
HRB 93259: C-QUADRAT Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main. Hinweisveröffentlichung gemäß § 122d UmwG der C QUADRAT Deutschland GmbHmit Sitz in Frankfurt/M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/M. unter HRB 93259, über die beabsichtigte grenzüberschreitende Verschmelzung derC QUADRAT Deutschland GmbHFrankfurt am Main, Deutschlandauf dieC QUADRAT Investment AGWien, ÖsterreichEs ist beabsichtigt, die C QUADRAT Deutschland GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 93259, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Goethestraße 10, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, (die "übertragende Gesellschaft") auf die C QUADRAT Investment AG, eine nach österreichischem Recht errichtete und bestehende Aktiengesellschaft, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 55148 a, mit Sitz in Wien, Österreich, und der Geschäftsanschrift Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, Österreich, (die "übernehmende Gesellschaft") grenzüberschreitend zur Aufnahme zu verschmelzen (Exportverschmelzung).Gemäß § 122d UmwG wird hiermit bekannt gegeben, dass der von der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft und dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft erstellte und am 10.09.2019 unterfertigte Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans ebenso wie diese Hinweisveröffentlichung in elektronischer Form zum Register eingereicht wurde.Angaben zu Rechtsform, Firma, Sitz und Register der sich verschmelzenden Gesellschaften Übertragende Gesellschaft:Rechtsform:Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem RechtFirma:C QUADRAT Deutschland GmbHSitz:Frankfurt am Main, DeutschlandRegisternummer und -gericht:HRB 93259, Amtsgericht Frankfurt am MainÜbernehmende Gesellschaft:Rechtsform:Aktiengesellschaft nach österreichischem RechtFirma:C QUADRAT Investment AGSitz:Wien, ÖsterreichRegisternummer und -gericht:FN 55148 a, Handelsgericht WienHinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der sich verschmelzenden Gesellschaften (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG)Rechte der Gläubiger:Übertragende Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG, wonach Gläubigern der übertragenden Gesellschaft C QUADRAT Deutschland GmbH Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des gemeinsamen Verschmelzungsplans entstanden sind und ist damit der Eintragung der Verschmelzung vorgelagert.Übernehmende Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 226 des österreichischen AktG, wonach Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft C-QUADRAT Investment AG, die sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck bei der C-QUADRAT Investment AG an der Geschäftsanschrift Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, Österreich, melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Weder die übertragende Gesellschaft noch die übernehmende Gesellschaft hat Schuldverschreibungen oder Genussrechte ausgegeben, noch hat sie Gesellschafter mit Sonderrechten oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Gesellschaftsanteilen, sodass in diesem Zusammenhang keine Austausch-, Änderungs- oder Abgeltungsmaßnahmen erforderlich sind.Rechte der Minderheitsgesellschafter:Minderheitsgesellschafter sind bei den sich verschmelzenden Gesellschaften, insbesondere auch bei der übertragenden Gesellschaft, nicht vorhanden. Entsprechende Angaben zu den Rechten von Minderheitsgesellschaftern können daher unterbleiben.Auskünfte und AbschriftenVollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheits-gesellschafter können kostenlos eingeholt werden unter:C-QUADRAT Deutschland GmbH Goethestraße 10 60313 Frankfurt am Main DeutschlandNeben Abschriften des Entwurfs des gemeinsamen Verschmelzungsplans und des gemeinsamen Verschmelzungsberichts können auch Abschriften der übrigen, in § 221a Abs 2 des österreichischen AktG bezeichneten Unterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre und der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft, an der oben angeführten Anschrift kostenfrei angefordert und eingeholt werden.Frankfurt am Main, am 25.09.2019Der Geschäftsführer der C-QUADRAT Deutschland GmbH____________________Bernhard WolfVeränderungen
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Berichtigungen
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Neueintragungen
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