Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 93096
Firma: Seibel Plastiko GmbH
Sitz: Maintal
Löschungen von Amts wegen
HRB 93096: Seibel Plastiko GmbH, Maintal, Bahnhofstraße 147, 63477 Maintal. Die ...
Löschungsankündigungen
HRB 93096: Seibel Plastiko GmbH, Maintal, Bahnhofstraße 147, 63477 Maintal. Das ...
Veränderungen
HRB 93096: Seibel Plastiko GmbH, Maintal, Bahnhofstraße 147, 63477 Maintal. Die ...
Veränderungen
Seibel Plastiko GmbH, Maintal, Bahnhofstraße 147, 63477 Maintal. Personenbezogen...
Veränderungen
Seibel Plastiko GmbH, Maintal, Bahnhofstraße 147, 63477 Maintal. Personenbezogen...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.01.2010 12:00:00
Seibel Plastiko GmbH, Maintal, Bahnhofstraße 147, 63477 Maintal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2009. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 147, 63477 Maintal. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Granulat und ähnlichen Produkten. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seibel, Ernst Ludwig, Hanau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Seibel Plastiko AG mit dem Sitz in Maintal (Amtsgericht Hanau, HRB 6518). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Seibel, Ernst Ludwig aus Hanau