Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 92939
Firma: CERES Garant GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 92939:CERES Garant GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 61, 6032...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.01.2012 12:00:00
CERES Garant GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 61, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2011. Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 61, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit der Auflegung von Fonds sowie der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im eigenen oder fremden Namen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, auch unter Verwendung fremder Vermögenswerte sowie die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen oder für fremde Rechnung, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Grundstücke repräsentierende Wertschriften und Darlehen, sowie die Konezption von Immobilienfonds und die Erringung von Beratungsleistungen wie Markt- und Standortanalysen für Immobilien. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ross, Markus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CERES Garant Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 47855). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ross, Markus aus Frankfurt am Main