Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 92937
Firma: OIKOS GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 92937:OIKOS GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Fran...
Veränderungen
HRB 92937:OIKOS GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Fran...
Veränderungen
HRB 92937:OIKOS Software GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstr. 61, 6032...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.01.2012 12:00:00
OIKOS Software GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstr. 61, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2011. Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstr. 61, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Entwicklung, der Vertrieb und die Wartung von Computer-Hard- und -Software sowie betriebswirtschaftliche und fachspezifische Beratung bei der Implementierung EDV-gestützter Lösungen (Soft und Hardware Consulting). Stammkapital: 64.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ross, Markus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der OIKOS Software Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 52244). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ross, Markus aus Frankfurt am Main