Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 92876
Firma: Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer
Sitz: Kronberg im Taunus
Löschungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.01.2012 12:00:00
Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer, Sulzbach (Taunus), Oberliederbacherweg 25, 65843 Sulzbach (Taunus). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2011, mit Nachtrag vom 11.01.2012. Geschäftsanschrift: Oberliederbacherweg 25, 65843 Sulzbach (Taunus). Gegenstand: (1) Die Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH (Stiftungsgesellschaft) mit Sitz in Sulzbach/Ts. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung als Reaktion auf eine sich wandelnde Arbeitsrealität. Die Gesellschaft möchte gezielt jungen Menschen Möglichkeiten zur Erreichung eines selbstgewählten Berufsziels aufzeigen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Seminaren und weiteren Schulungsformaten an Schulen und Universitäten um Jungendlichen und junge Erwachsene auf die Möglichkeit der Existenzgründung im Rahmen der Berufswahl aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft hat einen bundesweiten Aktionsradius; sie agiert überkonfessionell, überparteilich und unabhängig. (2) Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt grundsätzlich keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaig anfallende Erlöse werden durch Beschluss des Stiftungsrates unmittelbar der Gesellschaft zur satzungsgemäßen Verwendung zugeführt. (3) Alle Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftungsgesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftungsgesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen, Justinianstr. 5, 60322 Frankfurt die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prinz zu Wied, Magnus, Runkel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.Personen: Prinz zu Wied, Magnus aus Runkel