Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 92612
Firma: Kipf Schulbetreuung gemeinnützige GmbH
Sitz: Frankfurt
Löschungen
Kipf Schulbetreuung gemeinnützige GmbH, Pfungstadt, Weserstraße 17, 64319 Pfungs...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.10.2013 12:00:00
Kipf Schulbetreuung gemeinnützige GmbH, Pfungstadt, Weserstraße 17, 64319 Pfungstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2013. Geschäftsanschrift: Weserstraße 17, 64319 Pfungstadt. Gegenstand: Das Wohlfahrtswesen i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Abgabenordnung, insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Zur Verwirklichung dieses Zweckes ist Gegenstand des Unternehmens die Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren sowie die außerschulische Schulbetreuung. Die außerschulische Betreuung umfasst die pädagogische Betreuung nach dem Unterricht, die gemeinsame Einnahme einer warmen Mahlzeit und die Hausaufgabenunterstützung. Die Betreuung soll Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Holder, Hans, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Schulbetreuung) der KIPF gGmbH mit Sitz in Pfungstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 9156) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Holder, Hans aus Pfungstadt