Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hanau zum Aktenzeichen HRB 92524
Firma: KEOS Management GmbH
Sitz: Rodenbach
Löschungen
HRB 92524: KEOS Management GmbH, Rodenbach, Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach. D...
Veränderungen
HRB 92524: KEOS Management GmbH, Rodenbach, Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach. A...
Veränderungen
KEOS Management GmbH, Rodenbach, Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach. Gemäß § 3 EG...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.07.2008 22:00:00
KEOS Management GmbH, Rodenbach, (Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.6.2008. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteils der Keos Software Vertrieb GmbH mit Sitz in Rodenbach (AG Hanau HRB 7068) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18.6.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Abspaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meser, Heinz Günter, Kelkheim, *XX.XX.XXXX; Weiß, Günther, Rodenbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Als nicht eingetragen wird noch bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Meser, Heinz Günter aus Kelkheim,
Weiß, Günther aus Rodenbach