Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 92480
Firma: RCT Rail GmbH
Sitz: Reinheim
Adresse: Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim
Veränderungen
HRB 92480: RCT Rail GmbH, Reinheim, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim. Perso...
Veränderungen
HRB 92480: RCT Rail GmbH, Reinheim, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim. Perso...
Veränderungen
HRB 92480: RCT Rail GmbH, Reinheim, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim. Mit d...
Veränderungen
HRB 92480:RCT Rail GmbH, Reinheim, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim.Nicht m...
Veränderungen
RCT GmbH, Reinheim, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim. Die Gesellschafterver...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.08.2013 12:00:00
RCT GmbH, Reinheim, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2013. Geschäftsanschrift: Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim. Gegenstand: Die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Zertifizierung, Auditierung und sonstigen Prüfung von Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Behnke, Steffen, Kassel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Rösch, Michael, Roßdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RöschCert GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Reinheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83959). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Behnke, Steffen aus Kassel,
Rösch, Michael aus Roßdorf