Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 92229
Firma: Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 92229: Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH, Frankfurt am Main, Zeppelinallee ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.10.2011 12:00:00
Frankfurt CapitalPartners FCP GmbH, Frankfurt am Main, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2011. Geschäftsanschrift: Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Prüfung,Bewertung, Verhandlung, Strukturierung und Eingehung von Unternehmensbeteiligungen, die entgeltliche und unentgeltliche Übernahme von Management-, Administrativ- und Beratungsfunktionen für Beteiligungsunternehmen und externe Unternehmen sowie die Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz sind ausgeschlossen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogt, Michael, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Frankfurt CapitalPartners FCP AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77061). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Vogt, Michael aus Wiesbaden