Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 92190
Firma: Mecatronix AG
Sitz: Darmstadt
Löschungen
HRB 92190: Mecatronix AG, Darmstadt, Röntgenstraße 43, 64291 Darmstadt. Die Gese...
Veränderungen
HRB 92190: Mecatronix AG, Darmstadt, Röntgenstraße 43, 64291 Darmstadt....
Veränderungen
HRB 92190: Mecatronix AG, Darmstadt, Röntgenstraße 43, 64291 Darmstadt. Nicht me...
Veränderungen
HRB 92190: Mecatronix AG, Darmstadt, Röntgenstraße 43, 64291 Darmstadt. Die Haup...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 92190:Mecatronix AG, Darmstadt, Röntgenstraße 43, 64291 Darmstadt.Aufgrund e...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.05.2013 12:00:00
Mecatronix AG, Darmstadt, Röntgenstraße 43, 64291 Darmstadt. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.03.2013 mit Änderung vom 13.05.2013. Geschäftsanschrift: Röntgenstraße 43, 64291 Darmstadt. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von elektrischen und mechanischen Produkten aus dem Bereich der Mechatronik und der elektronischen und mechanischen Antriebstechnik. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr.-Ing. Aenis, Martin, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Dr.-Ing. Klesen, Christof, Modautal, *XX.XX.XXXX; Dr.-Ing. Oldendorf, Ulrich, Ober-Ramstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 28.03.2013 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2013/I). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Mecatronix GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 8114). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr.-Ing. Aenis, Martin aus Darmstadt,
Dr.-Ing. Klesen, Christof aus Modautal,
Dr.-Ing. Oldendorf, Ulrich aus Ober-Ramstadt