Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 92145
Firma: Merck International GmbH
Sitz: Darmstadt
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HRB 92145: Merck International GmbH, Darmstadt, Frankfurter Str. 250, 64293 Darm...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 04.10.2013 12:00:00
Merck International GmbH, Darmstadt, Frankfurter Str. 250, 64293 Darmstadt. Dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Pyramide Holding AG, eine Aktiengeselltschaft nach liechtensteinischem Recht, mit dem statutarischen Sitz in Vaduz, Lichtenstein, mit der Merck International GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Darmstadt, Deutschland, eingereicht worden. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein, unter der Registernummer F L-0002.419. 50 1 -6. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Darmstadt unter HRB 92145.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sichaus § 122a Abs.2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern deran der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten,wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung derVerschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nachS 125a Abs.2 i. V. m. § 19 Abs.3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihrenAnspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht denGläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch dieVerschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubigersind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei derdeutschen GmbH gem. § 122a Abs.2 i.V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG aufdieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die imFalle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einerDeckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutzerrichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruchauf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nurGläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen.§ 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon derGegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt derForderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswertdarstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendigunmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einemAnspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen einSicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierendenSchadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber derMerck International GmbHAnsprechpartner: Norbert KaliweFrankfurter Str. 25064293 Darmstadtgeltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruchzu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eineIndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wirdausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestenssechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung indas Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss.Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor derGesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über dieZustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht derAnteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft und des Konzernbetriebsratsder Merck-Gruppe in Deutschland in den Geschäftsräumen der Gesellschaftaus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft und derKonzernbetriebsrat der Merck-Gruppe in Deutschland haben das Recht,mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach §13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll,den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplanseinzusehen.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden liechtensteinischenAktiengesellschaft ergeben sich aus Artikel 352b iVm Artikel 351i desliechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR). Die Rechte derGläubiger sind danach vergleichbar mit den Rechten der Gläubiger derübernehmenden deutschen GmbH, wie oben beschrieben. lhnen istSicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach derBekanntmachung der Eintragung der Fusion im Handelsregister desFürstentums Liechtenstein durch die Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind,zu diesem Zweck melden.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber derPyramide Holding AGAnsprechpartner: Dr. Veit Frommeltc/o Shelter Trust AnstaltMeierhofstr. 5Ll-9490 Yaduzoder gegenüber derMerck lnternational GmbHAnsprechpartner: Norbert KaliweFrankfurter Str. 25064293 Darmstadtgeltend zu machen.lm Übrigen gelten die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubigerwie oben beschrieben entsprechend.Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten fürdie Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beiderGesellschaften sind schriftlich zu richten an:Merck lnternational GmbHAnsprechpartner: Norbert KaliweFrankfurter Str. 25064293 Darmstadt.Neueintragungen
Merck International GmbH, Darmstadt, Frankfurter Str. 250, 64293 Darmstadt. Gese...