Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 91889
Firma: SPE 47 Düsseldorf Drei GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 91889:SPE 47 Düsseldorf Drei GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58-62, 60...
Veränderungen
HRB 91889:SPE 47 Düsseldorf Drei GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58-62, 60...
Veränderungen
SPE 47 Düsseldorf Drei GmbH, Frankfurt am Main, Eysseneckstraße 4, 60322 Frankfu...
Veränderungen
SPE 47 Düsseldorf Drei GmbH, Frankfurt am Main, Eysseneckstraße 4, 60322 Frankfu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2011 22:00:00
SPE 47 Düsseldorf Drei GmbH, Frankfurt am Main, Eysseneckstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2011. Geschäftsanschrift: Eysseneckstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung, ohne hierzu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern zu verwenden sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenem Grundvermögen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leffers, Burkhard, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX; Sternberg, Herbert, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; von Reden, Eduard, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SPE 47 Düsseldorf Drei GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45552). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Leffers, Burkhard aus Bad Homburg v. d. Höhe,
Sternberg, Herbert aus Frankfurt am Main,
von Reden, Eduard aus Frankfurt am Main