Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 91875
Firma: antas Aktiengesellschaft
Sitz: Ginsheim-Gustavsburg
Adresse: Im Weiherfeld 13, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Löschungen
HRB 91875: antas Aktiengesellschaft, Ginsheim-Gustavsburg, Im Weiherfeld 13, 654...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 91875: antas Aktiengesellschaft, Ginsheim-Gustavsburg, Im Weiherfeld 13, 654...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.02.2013 12:00:00
antas Aktiengesellschaft, Ginsheim-Gustavsburg, Im Weiherfeld 13, 65462 Ginsheim-Gustavsburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.12.2012. Geschäftsanschrift: Im Weiherfeld 13, 65462 Ginsheim-Gustavsburg. Gegenstand: Unternehmensberatung im Zusammenhang mit Informations-, Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen aller Art, Managementberatung aller Art, Softwareentwicklung aller Art, Personalberatung und -beschaffung sowie die Anwenderschulung und -betreuung in allen Hard- und Softwarebereichen, ebenso die technische und personelle Abwicklung aller in Frage kommenden Aufgaben. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hubertus, Herbert, Weggis / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: Thies, Wolfgang, Nidderau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der antas GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ginsheim-Gustavsburg (Amtsgericht Darmstadt, HRA 81883). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hubertus, Herbert aus Weggis / Schweiz,
Thies, Wolfgang aus Nidderau