Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 91783
Firma: T-Wall GmbH
Sitz: Offenbach am Main
Veränderungen
HRB 91783: T-Wall GmbH, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Straße 74, 60386 Frank...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2011 22:00:00
T-Wall GmbH, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Straße 74, 60386 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2011. Geschäftsanschrift: Wächtersbacher Straße 74, 60386 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Produktion, der Verkauf, die Vermietung und die Montage von "T-Wall" Kunstkletterwänden und Hochseilanlagen, die Ausführung seilunterstützter Arbeiten, die Herstellung und Vermarktung von Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenständen des "T-Wall" Freizeitbereiches und die Organisation von Kletterveranstaltungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rybarczyk, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der T-Wall Equipment GmbH & Co KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 26426). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rybarczyk, Stefan aus Frankfurt am Main