Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 91145
Firma: Aerogie.plus Solutions Deutschland GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 91145: Aerogie.plus Solutions Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goethepla...
Veränderungen
Aerogie.plus Solutions Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Schillerstraße 2, 60...
Veränderungen
Aerogie.plus Solutions Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Bergluck 1, 86744 Ha...
Veränderungen
Aerogie.plus Solutions Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Schillerstraße 2, 60...
Veränderungen
Aerogie.plus Solutions Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 4, 60313...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2011 12:00:00
Aerogie.plus Solutions Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2011. Geschäftsanschrift: Goetheplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erwerb, das Halten und Verwalten, die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, sowie die Beratung von Unternehmen im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Armbrust, Klaus, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aerogie.plus Solutions Deutschland AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78788). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Armbrust, Klaus aus Gelnhausen