Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 90871
Firma: Die eLearning AG
Sitz: Wiesbaden
Löschungen
Die eLearning AG, Darmstadt, Otto-Hesse-Straße 19 / T2, 64293 Darmstadt. Neuer S...
Löschungen
Die eLearning AG, Darmstadt, Otto-Hesse-Straße 19 / T2, 64293 Darmstadt. Neuer S...
Veränderungen
Die eLearning AG, Darmstadt, Otto-Hesse-Straße 19 / T2, 64293 Darmstadt. Die Hau...
Berichtigungen
Die eLearning AG, Darmstadt, Otto-Hesse-Straße 19 / T2, 64293 Darmstadt. Ergänze...
Vorgänge ohne Eintragung
Die eLearning AG, Darmstadt, Otto-Hesse-Straße 19 / T2, 64293 Darmstadt. Durch e...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.03.2012 12:00:00
Die eLearning AG, Darmstadt, Otto-Hesse-Straße 19 / T2, 64293 Darmstadt. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Hesse-Straße 19 / T2, 64293 Darmstadt. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, das Durchführen von Coaching, Seminaren und Trainings sowie der Verkauf von Softwarelösungen in der betrieblichen Weiterbildung und im Bereich der Personalentwicklung und der Personalverwaltung. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Werner, Holger Martin, Kelkheim, *XX.XX.XXXX; Wiest, Bernd, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bernd Wiest Consulting GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 88481). Der Vorstand ist durch Satzung vom 06.12.2011 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Werner, Holger Martin aus Kelkheim,
Wiest, Bernd aus Darmstadt