Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 90825
Firma: Kuebler Verlag GmbH
Sitz: Mannheim
Adresse: Bauhofstr. 28, 68623 Lampertheim
Löschungen
HRB 90825: Kuebler Verlag GmbH, Lampertheim, Bauhofstr. 28, 68623 Lampertheim. N...
Veränderungen
HRB 90825: Kuebler Verlag GmbH, Lampertheim, Bauhofstr. 28, 68623 Lampertheim. N...
Veränderungen
HRB 90825: Kuebler Verlag GmbH, Lampertheim, Bauhofstr. 28, 68623 Lampertheim. B...
Veränderungen
HRB 90825: Kuebler Verlag GmbH, Lampertheim, Bauhofstr. 28, 68623 Lampertheim. N...
Veränderungen
HRB 90825: Kuebler Verlag GmbH, Lampertheim, Gaußstraße 41, 68623 Lampertheim. G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.02.2012 12:00:00
Kuebler Verlag GmbH, Lampertheim, Gaußstraße 41, 68623 Lampertheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2011. Geschäftsanschrift: Gaußstraße 41, 68623 Lampertheim. Gegenstand: Das Verlegen, die Herstellung, das Betreiben und/oder der Vertrieb von elektronischen Medien, Online-Diensten aller Art, Zeitungen, Zeitschriften, Ton- und Bildträgern, Büchern, TV- und Radiostationen, Musik und Filmverlagen, Produktionseinrichtungen und Studios. Stammkapital: 7.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kübler, Bernd, Lampertheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Kübler, Alena, Lampertheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KueblerTelevision AG mit dem Sitz in Lampertheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 61770). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kübler, Alena aus Lampertheim,
Kübler, Bernd aus Lampertheim