Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 90480
Firma: KONWAY & NÖSINGER GmbH
Sitz: Gernsheim
Veränderungen
HRB 90480: KONWAY GmbH, Stockstadt am Rhein, Elf Morgen 7, 64589 Stockstadt am R...
Veränderungen
HRB 90480:KONWAY & NÖSINGER GmbH, Gernsheim, Robert-Bunsen-Straße 30, 64579 Gern...
Berichtigungen
KONWAY & NÖSINGER GmbH, Gernsheim, Robert-Bunsen-Straße 30, 64579 Gernsheim. Geg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2011 12:00:00
KONWAY & NÖSINGER GmbH, Gernsheim, Robert-Bunsen-Straße 30, 64579 Gernsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2011 mit Änderung vom 23.09.2011. Geschäftsanschrift: Robert-Bunsen-Straße 30, 64579 Gernsheim. Gegenstand: der Einzelhandel mit Motorgeräten, Eisenwaren, Farben und Werkzeugen sowie der Metallbau und Schlüsseldienst. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Konway, Markus, Stockstadt am Rhein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Markus Konway, Stockstadt am Rhein, *XX.XX.XXXX unter der Firma Konway & Nösinger Nachf. e.K. in Gernsheim (HRA 84517) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.08.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.Die Aufspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 02.11.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Markus Konway aus Stockstadt am Rhein,
Konway, Markus aus Stockstadt am Rhein