Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 89447
Firma: EMON Vermögensverwaltung GmbH
Sitz: Darmstadt
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HRB 89447: EMON Vermögensverwaltung GmbH, Darmstadt, Neckarstraße 5, 64283 Darms...
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HRB 89447: EMON Vermögensverwaltung GmbH, Darmstadt, Marienburgstraße 27, 64297 ...
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HRB 89447: EMON Vermögensverwaltung GmbH, Darmstadt, Neckarstraße 5, 64283 Darms...
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EMON Vermögensverwaltung GmbH, Darmstadt, Steubenplatz 12, 64293 Darmstadt. Geän...
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EMON Vermögensverwaltung GmbH, Darmstadt, Roßdörfer Straße 4, 64287 Darmstadt. G...
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EMON Vermögensverwaltung GmbH, Darmstadt, Pallaswiesenstraße 148, 64293 Darmstad...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.12.2010 12:00:00
EMON Vermögensverwaltung GmbH, Darmstadt, Pallaswiesenstraße 148, 64293 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2010. Geschäftsanschrift: Pallaswiesenstraße 148, 64293 Darmstadt. Gegenstand: Verpachtung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Karakaya, Sevda, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Karakaya, Ergün, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Karakaya Immobilienverwaltung OHG mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84166). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Karakaya, Ergün aus Darmstadt,
Karakaya, Sevda aus Darmstadt