Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 89405
Firma: DIBU Beteiligungs GmbH
Sitz: Oberursel (Taunus)
Adresse: Eschenweg 25a, 61440 Oberursel (Taunus)
Veränderungen
DIBU Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Letzter Hasenpfad 115, 60598 Frankfur...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.03.2011 12:00:00
DIBU Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Letzter Hasenpfad 115, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TIBU Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 89679) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TIBU GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 89673) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ZIBU Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 89674) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ZIBU GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 89677) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DIBU zwei GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 89825) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Platin 605. GmbH, Frankfurt am Main, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, An der ...
Neueintragungen
Platin 605. GmbH, Frankfurt am Main, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, An der ...