Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 88709
Firma: short connex GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Kinkelstr. 15, 60385 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 88709: short connex GmbH, Frankfurt am Main, Kinkelstr. 15, 60385 Frankfurt ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.07.2015 22:00:00
HRB 88709: short connex GmbH, Frankfurt am Main, Kinkelstr. 15, 60385 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Namenyi Participaties B.V. eingereicht worden.Hierzu wird nachfolgend gemäß § 122d Satz 3 UmwG der Inhalt der bekannt zu machenden Angaben mitgeteilt:An der Verschmelzung sind beteiligt:Als übertragende Gesellschaft die Namenyi Participaties B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit Sitz in Blaricum, Niederlande.Als übernehmende Gesellschaft die short connex GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland.Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Registernummer 22054954.Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter HRB 88 709.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsaktionäre wird Folgendes mitgeteilt:Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden short connex GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten short connex GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der short connex GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der short connex GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. l Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der short connex GmbH (zu Händen Frau Sue-Jean Chung-Naményi, Kinkelstraße 15, 60385 Frankfurt am Main, Deutschland) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der short connex GmbH gefordert werden muss.Bei der übertragenden Gesellschaft Namenyi Participaties B.V. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Veröffentlichung eines Hinweises auf die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handelsregister der Handelskammer Kamer van Koophandel) in einer niederländischen Tageszeitung setzt eine einmonatige Widerspruchsfrist für die Gläubiger der Namenyi Participaties B.V. in Gang. Vor Ablauf dieser Widerspruchsfrist darf der Gesellschafterbeschluss der Namenyi Participaties B.V. über die Zustimmung zu der Verschmelzung nicht gefasst werden. Innerhalb der Widerspruchsfrist können Gläubiger der Namenyi Participaties B.V. bei dem zuständigen Bezirksgericht Midden-Nederland Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und Sicherheitsleistung verlangen. Solange keine Einigung mit den widersprechenden Gläubigern oder eine rechtskräftige Entscheidung des niederländischen Gerichts vorliegt, darf der Verschmelzungsbeschluss nicht gefasst werden. Die Entscheidung des niederländischen Gerichts hängt davon ab, ob die Erfüllung der Forderungen der widersprechenden Gläubiger durch die Verschmelzung gefährdet wird.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften eingeholt werden:short connex GmbH, Ansprechpartner: Frau Sue-Jean Chung-Naményi, Kinkelstraße 15, 60385 Frankfurt am Main, Deutschland, undNamenyi Participaties B.V., Ansprechpartner: Herr Bert Seevinck, c/o BS-Legal B.V., Twintighoevenweg 29, 3312LT Dordrecht, Niederlande.Sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden Namenyi Participaties B.V. werden von Herrn Christof Naményi gehalten. Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden short connex GmbH werden von Frau Sue-Jean Chung-Naményi gehalten. Aus diesem Grund ist eine Darstellung der Rechte von Minderheits-gesellschaftern nach deutschem Recht nicht erforderlich.Neueintragungen
short connex GmbH, Frankfurt am Main, Kinkelstr. 15, 60385 Frankfurt am Main.Ges...