Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 88677
Firma: TAG Sachsenimmobilien GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Steckelhörn 5, 20457 Hamburg
Veränderungen
TAG Sachsenimmobilien GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.08.2010 12:00:00
TAG Sachsenimmobilien GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.06.2010. Geschäftsanschrift: Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Planung und Durchführung von Bauvorhaben im In- und Ausland, die Verwaltung des eigenen und fremden Vermögens sowie die Beteiligung jeder Art an anderen Unternehmen, der Erwerb anderer Unternehmen, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Erwerb von Grundstücken stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, mit Ausnahme insbesondere nach dem KWG erlaubnispflichtiger Geschäfte. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lewandowski, Andreas, Lich, *XX.XX.XXXX; Sutter, Hans-Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Francono Advisory AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84184). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lewandowski, Andreas aus Lich,
Sutter, Hans-Ulrich aus Berlin