Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 88345
Firma: Telecom Italia Deutschland Holding GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 88345: Telecom Italia Deutschland Holding GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-L...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.10.2015 22:01:00
HRB 88345: Telecom Italia Deutschland Holding GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Str. 23, 60329 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Telecom Italia S.p.A. eingereicht worden. Im Sinne des § 122 d UmwG wird bekannt gemacht: 1. Einreichung des Entwurfs des VerschmelzungsplansEs wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. Beteiligte Gesellschaften An der Verschmelzung sind beteiligt: 1.) Telecom Italia S.p.A., eine Aktiengesellschaft (societa per azioni) nach italienischem Recht mit Sitz in Mailand, Italien, geschäftsansässig: Via Gaetano Negri n. 1 - 20123 Mailand, Italien, als übernehmende Gesellschaft, und 2.) Telecom Italia Deutschland Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB 88345, geschäftsansässig: Wilhelm Leuschner Straße 23, 60329 Frankfurt/Main, als übertragende Gesellschaft.3. HandelsregistereintragungenTelecom Italia S.p.A. (übernehmende Gesellschaft) ist registriert beim italienischen Handelsregister bei der Handelskammer von Mailand unter der Nr. 00488410010.Telecom Italia Deutschland Holding GmbH (übertragende Gesellschaft) ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB 88345.4. Rechte der Gläubiger1.) Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können gemäß § 122j UmwG für solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs (jeweils der Plan) gemäß § 122d S. 2 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt/Main entstanden sind, eine Sicherheitsleistung verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht wird ausgeübt, indem sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Plan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Gesellschaft geltend zu machen: Telecom Italia Deutschland Holding GmbH, Wilhelm Leuschner Straße 23, 60329 Frankfurt am Main.Unter dieser Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.2.) Weiterhin können Gläubiger der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ggf. auch nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen.Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn diese binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Gesellschaft, gegen die sich ihr Anspruch richtet, nach § 122 a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG, § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der übernehmenden Gesellschaft anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlichen Vorschriften zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch ist gegenüber der übernehmenden Gesellschaft geltend zu machen: Telecom Italia S.p.A., Via Gaetano Negri n. 1 - 20123 Mailand, Italien. 3.) Gläubiger der übernehmenden italienischen Gesellschaft können gemäß Artikel 2502-bis c.c. und 2503 c.c. des italienischen Zivilgesetzbuches der Verschmelzung durch Erklärung gegenüber dem zuständigen Gericht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Zustimmung der Gesellschafterversammlung widersprechen. 5. Informationen über die ModalitätenKostenlose Informationen betreffend die Formalitäten können per Email über die folgende Adresse abgerufen werden: corporate.affairs(at)telecomitalia.it.6. Rechte der MinderheitsgesellschafterEin Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da es sich um einer Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
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Neueintragungen
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