Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 88089
Firma: Aberdeen Prag Core GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
Aberdeen Prag Core GmbH, Frankfurt am Main, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 04.07.2011 12:00:00
Aberdeen Prag Core GmbH, Frankfurt am Main, Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr als aufnehmender Gesellschaft und der DEGI Palac Andel s.r.o. mit Sitz in Prag, Tschichische Republik (Amtsgericht Prag, Sektion C, Eintrag 119478) als übertragender Gesellschaft zur Einsichtnahme eingereicht.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Aberdeen Prag Core GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m, § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Aberdeen Prag Core GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Aberdeen Prag Core GmbH nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Aberdeen Prag Core GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Dcckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Aberdeen Prag Core GmbH unter deren Geschäftsanschrift Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach dem Tag der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der aufnehmenden Aberdeen Prag Core GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Veränderungen
Kallisto Neunundvierzigste Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer...
Neueintragungen
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