Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 87978
Firma: RMW Rhein-Main Wohnimmobilien Invest AG
Sitz: Wiesbaden
Veränderungen
RMW Rhein-Main Invest AG, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 3-5, 60323 Frankfurt a...
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Veröffentlichung vom 09.09.2013 12:00:00
RMW Rhein-Main Wohnimmobilien Invest AG, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 3-5, 60323 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 14.08.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.950.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der KICK HOLDING GmbH mit Sitz in Hargesheim (Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 21097) im Wege der Aufspaltung und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Zudem wurden die §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Neue Firma: RMW Rhein-Main Invest AG. Neuer Gegenstand: der Handel mit professionellem Film- und Fernsehequipment sowie Verbrauchsmaterialien und Zubehör. Hierzu zählt auch die Beratung, Planung, Realisierung und technische Betreuung von kompletten Produktions-, Postproduktions- und Sendesystemen. Neues Grundkapital: 2.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Geschäftsanteile an der TELTEC GmbH) der KICK HOLDING GmbH mit Sitz in Hargesheim (Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 21097) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 14.08.2013 Bezug genommen.Veränderungen
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Neueintragungen
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