Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 87444
Firma: Schenker Flight Services GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Cargo City Süd, Gebäude 529, 60549 Frankfurt am Main
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HRB 87444: Schenker Flight Services GmbH, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Geb...
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HRB 87444: Karpeles Flight Services GmbH, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Geb...
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Karpeles Flight Services GmbH, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Gebäude 529, 6...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 14.06.2010 12:00:00
Karpeles Flight Services GmbH, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Gebäude 529, 60549 Frankfurt am Main.1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplanes beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Karpeles Schenker & Co. Ltd. mit Sitz in London,Großbritannien, als übertragende Gesellschaft und die Karpeles Flight Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. Die übertragende Gesellschaft ist eine Private Limited Company nach englischem Recht und im Companies House, Cardiff, Großbritannien, unter der Unternehmensnummer 00443480 eingetragen.4. Die übernehmende Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 87444 eingetragen. 5. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Karpeles Flight Services GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Karpeles Flight Services GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Karpeles Flight Services GmbH Cargo City Süd, Gebäude 529, D-60549 Frankfurt am Main, anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie Befriedigung nicht verlangen können und glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Karpeles Flight Services GmbH unter deren Geschäftsanschrift Cargo City Süd, Gebäude 529, D-60549 Frankfurt am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. 6. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Karpeles Schenker & Co. Ltd. ergeben sich aus Reg. 11, 14 CCBMR. Gemäß Reg. 11 Abs. 2 lit. c) CCBMR kann jeder Gläubiger der Karpeles Schenker & Co. Ltd. beim High Court die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist, vgl. Reg. 14 CCBMR.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mit stimmen. 7. Rechte der Minderheitsgesellschafter werden nicht berührt. Bei der vorliegenden Verschmelzung zweier Schwestergesellschaften, die beide 100 %ige Tochtergesellschaften der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 17474 eingetragenen Schenker AG, Essen, sind, existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Neueintragungen
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