Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRB 8710
Firma: Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH
Sitz: Lauterbach (Hessen)
Veränderungen
HRB 8710: Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 9-...
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HRB 8710: Golfpark Schlossgut Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 9-...
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HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36...
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HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.02.2016 22:00:00
HRB 8710: Sommerfeld Golf Sickendorf GmbH, Lauterbach (Hessen), Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2015. Geschäftsanschrift: Hofstraße 11, 36341 Lauterbach (Hessen). Gegenstand: Der Betrieb der Golfanlage Sickendorf, Verkauf von Golfartikeln aller Art, Betrieb einer Speisegaststätte mit Saalbetrieb, Cateringservice und Ausschank, Durchführung von Sport-, Event- und Seminarveranstaltungen, Vermietung von Gästezimmern, Betrieb einer Golfschule sowie die Verwaltung und der Betrieb der Immobilien des Hofgutes Schloss Sickendorf. Stammkapital: 54.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sommerfeld, Erwin, Edewecht, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sommerfeld Golf Sickendorf AG mit dem Sitz in Lauterbach (Hessen) (Amtsgericht Gießen, 21 HRB 7299). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Sommerfeld, Erwin aus Edewecht