Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 86717
Firma: Investment & Finance Consulting - IFC GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 86717: Investment & Finance Consulting - IFC GmbH, Frankfurt am Main, Ulmens...
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HRB 86717: Investment & Finance Consulting - IFC GmbH, Frankfurt am Main, Ul...
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Investment & Finance Consulting - IFC GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstraße 45, 6...
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Investment & Finance Consulting - IFC GmbH, Frankfurt am Main, Kennedyallee 57, ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.11.2009 12:00:00
Investment & Finance Consulting - IFC GmbH, Frankfurt am Main, Kennedyallee 57, 60596 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2009 mit Änderung vom 27.10.2009. Geschäftsanschrift: Kennedyallee 57, 60596 Frankfurt am Main. Gegenstand: die internationale und nationale Unternehmensberatung sowie die Erbringung individueller Finanzdienstleistungen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist weiterhin beratend im Immobilienbereich tätig und übernimmt die Holding- Funktion für im Immobilienbereich tätige Tochtergesellschaften. Stammkapital: 70.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Mitcas, Joannis, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Investment&FinanceConsulting Aktiengesellschaft-IFC AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 58391). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mitcas, Joannis aus Frankfurt am Main