Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 86631
Firma: Red & Black Holding GmbH
Sitz: Oberursel (Taunus)
Veränderungen
Red & Black Holding GmbH, Frankfurt am Main, Bavariaring 29, 80336 München.Gesch...
Veränderungen
Red & Black Holding GmbH, Frankfurt am Main, Bavariaring 29, 80336 München.Die G...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 15.02.2010 12:00:00
Red & Black Holding GmbH, Frankfurt am Main, Bavariaring 29, 80336 München.Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 09.02.2010 beim Handelsregister eingereicht. Gemäß § 122d UmwG werden folgende Angaben bekanntgemacht: Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: V.F.G. International N.V. (übertragende Rechtsträgerin), Rechtsform: Aktiengesellschaft niederländischen Rechts (naamloze vennootschap), Firma: V.F.G. International N.V., Sitz: Rotterdam, Niederlande. Red & Black Holding GmbH (übernehmende Rechtsträgerin), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Firma: Red & Black Holding GmbH, Sitz: Frankfurt am Main, Deutschland. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung: V.F.G. International N.V., Handelsregister der Handelskammer für Gooi-, Eem- und Flevoland (Kamer van Koophandel voor Gooi-, Eem- und Flevoland), Niederlande, unter der Nummer 33292381. Red & Black Holding GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 86631. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Gläubiger: V.F.G. International N.V.: Gemäß Art. 316 BW2 hat entweder die VFG International N.V. oder die Red & Black Holding GmbH denjenigen Gläubigern der VFG International N.V., die dies verlangen, Sicherheit für deren Forderungen zu leisten oder deren Befriedigung in anderer Weise zu garantieren. Das gilt nicht, sofern die Forderung des Gläubigers bereits ausreichend gesichert ist oder sofern die finanziellen Verhältnisse der Red & Black Holding GmbH als der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine geringere Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bieten als zuvor. Grundsätzlich kann jeder Gläubiger der VFG International N.V., der Sicherheitsleistung begehrt, der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht, dem Bezirksgericht (Rechtbank) Rotterdam, Niederlande, widersprechen. Die Eingabe muss in schriftlicher Form erfolgen. In der Eingabe hat der Gläubiger anzugeben, für welche Forderung er Sicherheitsleistung beansprucht und welche Art der Sicherheitsleistung er verlangt. Die der Verschmelzung widersprechende Eingabe muss innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die VFG International N.V. die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handelsregister der Handelskammer für Gooi-, Eem- und Flevoland (Kamer van Koophandel voor Gooi-, Eem- und Flevoland), Niederlande, bekanntgemacht hat, erfolgen. Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf nach den vorstehend dargelegten Grundsätzen einen Anspruch hat. Vor seiner Entscheidung über die der Verschmelzung widersprechenden Eingabe eines Gläubigers kann das Gericht der VFG International N.V. und der Red & Black Holding GmbH die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten. Sofern der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Red & Black Holding GmbH: Der Schutz der Gläubiger der Red & Black Holding GmbH bestimmt sich nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Red & Black Holding GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Red & Black Holding GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Red & Black Holding GmbH bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Red & Black Holding GmbH anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gern. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Intemet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigem nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. b) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da weder an der V.F.G. International N.V. noch an der Red & Black Holding GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften des § 122h UmwG in Verbindung mit §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung. Dies gilt auch für die Regelung des § 122i UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die niederländische Schutzvorschrift des Art. 333h BW2, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter dieBarabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. c) Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Red & Black Holding GmbH, Herr Peter Jürgen Haac, c/o Blitzstart Holding AG, Bavariaring 29, 80336 München, Telefax: 089-69381640.Veränderungen
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Neueintragungen
Blitz F09-vier-sechs GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, Bavaria...