Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 86340
Firma: Afrikanischer Zirkus GmbH
Sitz: Mörfelden-Walldorf
Veränderungen
Afrikanischer Zirkus GmbH, Mörfelden-Walldorf, Hessenring 13 B, 64546 Mörfelden-...
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Afrikanischer Zirkus GmbH, Mörfelden-Walldorf, Hessenring 13 B, 64546 Mörfelden-...
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Afrikanischer Zirkus GmbH, Mörfelden-Walldorf, (Hessenring 13 b, 64546 Mörfelden...
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Afrikanischer Zirkus GmbH, Mörfelden-Walldorf (Hessenring 13 b, 64546 Mörfelden-...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.11.2007 12:00:00
Afrikanischer Zirkus GmbH, Mörfelden-Walldorf (Hessenring 13 b, 64546 Mörfelden-Walldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2007. Gegenstand: Der Betrieb und die Vermarktung von Freilichtbühnen und Veranstaltungsstätten und der Betrieb und die Vermarktung eines reisenden afrikanischen Zirkus mit Artisten wie z.B. Akrobaten, Tänzern, Darstellern, Akteuren und Musikern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Matthias, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Herbst, Thomas, Riedstadt, *XX.XX.XXXX; Schultz, Stephan, Berlin, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Afrikanischer Zirkus GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 53520). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herbst, Thomas aus Riedstadt,
Hoffmann, Matthias aus Heidelberg,
Schultz, Stephan aus Berlin