Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 86201
Firma: Kinopolis Management Multiplex GmbH
Sitz: Darmstadt
Veränderungen
HRB 86201: Kinopolis Management Multiplex GmbH, Darmstadt, Grafenstraße 20, 6428...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.09.2007 09:12:00
Kinopolis Management Multiplex GmbH, Darmstadt (Grafenstraße 20, 64283 Darmstadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist es, für Filmtheater, vornehmlich Multiplex-Filmtheater, Serviceleistungen jeder Art zu erbringen, insbesondere die Übernahme von Managementaufgaben, Werbemaßnahmen jeder Art, betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, Buchhaltungstätigkeiten und die Standortentwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krüger, Paul, Riedstadt, *XX.XX.XXXX; Dr. Theile, Gregory, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Theile, Wolfgang, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kinopolis Management GmbH & Co. Multiplex KG mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRA 6506). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Theile, Gregory aus Frankfurt am Main,
Krüger, Paul aus Riedstadt,
Theile, Wolfgang aus Frankfurt am Main