Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 86092
Firma: Tectum Asset Management GmbH
Sitz: Bensheim
Adresse: Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim
Löschungen
Tectum Asset Management GmbH, Bensheim, Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim. ...
Veränderungen
Tectum Asset Management GmbH, Bensheim, Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim. ...
Veränderungen
Tectum Grundbesitz GmbH, Bensheim, (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim).Die ...
Veränderungen
Tectum Grundbesitz GmbH, Bensheim, (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim).Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.08.2007 10:16:00
Tectum Grundbesitz GmbH, Bensheim (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2007 mit Nachtrag vom 28.07.2007. Gegenstand: Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie eigenen Kapitalvermögens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thetmann, Uwe, Bensheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tectum Thüringer Grundbesitz AG mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25798 ). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Thetmann, Uwe aus Bensheim