Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 86032
Firma: RIVA DI MORCOTE FINE ARTS GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Fasanenstraße 15, 10623 Berlin
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HRB 86032: RIVA DI MORCOTE FINE ARTS GmbH, Frankfurt am Main, Fasanenstraße 15, ...
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HRB 86032: R:D Publishing Concepts GmbH, Frankfurt am Main, Beethovenstraße 71, ...
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HRB 86032: R:D Publishing Concepts GmbH, Frankfurt am Main, c/o Waldeck Rechtsan...
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R:D Publishing Concepts GmbH, Frankfurt am Main, c/o Waldeck Rechtsanwälte, Beet...
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R:D Publishing Concepts GmbH, Frankfurt am Main, c/o Waldeck Rechtsanwälte, Beet...
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R:D Publishing Concepts GmbH, Frankfurt am Main, c/o Waldeck Rechtsanwälte, Beet...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.08.2009 12:00:00
R:D Publishing Concepts GmbH, Frankfurt am Main, c/o Waldeck Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12-16, 60325 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2008. Geschäftsanschrift: c/o Waldeck Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12-16, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Marketing, der Unternehmensberatung und der Informationstechnologie sowie des Handels und Vertriebes von Waren und Rechten. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 1.891.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lubkowitz, Dirk, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der R:D Publishing Concepts AG mit dem Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40066). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lubkowitz, Dirk aus Heusenstamm