Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 85415
Firma: Taubenblatt Wohnungsunternehmen GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Allerheiligentor 2 - 4, 60311 Frankfurt am Main
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HRB 85415: Taubenblatt Wohnungsunternehmen GmbH, Frankfurt am Main, Heiligkreuzg...
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Taubenblatt Wohnungsunternehmen GmbH, Frankfurt am Main, Heiligkreuzgasse 12-14,...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.05.2009 12:00:00
Taubenblatt Wohnungsunternehmen GmbH, Frankfurt am Main, Heiligkreuzgasse 12-14, 60313 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2008 mehrfach, zuletzt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2009 geändert. Geschäftsanschrift: Heiligkreuzgasse 12-14, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Verwaltung des eigenen Grundbesitzes, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilienvermögen, dessen Entwicklung und Modernisierung sowie die Übernahme von genehmigungsfreien Grundstücksgeschäften und Hausverwaltungen einschließlich der Beteiligung an solchen Gesellschaften. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Taubenblatt, Sam Arthur, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Taubenblatt Grundstücks oHG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 44915) nach Maßgabe eines allstimmigen Spaltungsbeschlusses der Gesellschafter vom 12.12.2008 mit Nachträgen vom 12.03.2009 und 23.04.2009. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.