Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 85277
Firma: MainGrund Wohnen GmbH
Sitz: Maintal
Adresse: Lindenstr. 5, 63477 Maintal
Veränderungen
MainGrund Wohnen GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 77, 60322 Fra...
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MainGrund GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstr. 77, 60322 Frankfurt am...
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MainGrund GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstr. 77, 60322 Frankfurt am...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.04.2009 12:00:00
MainGrund GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstr. 77, 60322 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2009. Geschäftsanschrift: Eschersheimer Landstr. 77, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Verwaltung eigener Vermögenswerte sowie die Beratung und die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Arnholdt, Jörg, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der COMITACON Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79378). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Arnholdt, Jörg aus Frankfurt am Main