Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 85244
Firma: Bauen für Generationen AG
Sitz: Griesheim
Veränderungen
HRB 85244:Bauen für Generationen AG, Griesheim, Dieselstraße 4, 64347 Griesheim....
Veränderungen
Bauen für Griesheim AG, Griesheim, Dieselstraße 4, 64347 Griesheim. Die Hauptver...
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Bauen für Griesheim AG, Griesheim, Dieselstraße 4, 64347 Griesheim. Die Hauptver...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2006 10:20:00
Bauen für Griesheim AG, Griesheim (Dieselstraße 4, 64347 Griesheim). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Das Grundkapital wird als Sacheinlage dadurch erbracht, dass die Gesellschafter der "Bauen für Griesheim OHG" diese formwechselnd nach §§ 190 ff, 214ff UmwG in die Rechtsform der AG umgewandelt haben, das nach Abzug der Schulden verbleibende Verrmögen der vorgenannten OHG dem Nennbetrag des Grundkapitals der AG entspricht und die von den Gesellschaftern übernommenen Aktien ihren Geschäftsanteilen an dem Vermögen des bisherigen Rechtsträgers entsprechen. Das Grundkapital ist eingeteilt in 51000 Stückaktien, die alle auf den Namen lauten. Sie werden zum Nennwert ausgegeben. Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind:Birli, Hans, Griesheim;Kumpf, Oliver-Peter, Griesheim;Müller, Hans Georg, Griesheim;.Den ersten Aufsichtsrat bilden: Leber, Norbert, Bürgermeister, Seeheim-Jugenheim; Milde, Gottfried, Staatsminister a.D., Griesheim; Kumpf, Oliver-Peter, Diplom-Ingenieur, Griesheim; Der Gründungsaufwand ist auf 3000,00 EUR festgesetzt. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des vorstandes und des aufsichtsrats sowie des Gründungsprüfers können bei Gericht eingesehen werden.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.