Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 85122
Firma: Premier Research GmbH
Sitz: Darmstadt
Adresse: Europaplatz 5, 64293 Darmstadt
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HRB 85122: Premier Research GmbH, Darmstadt, Europaplatz 5, 64293 Darmstadt. Pro...
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HRB 85122: Premier Research GmbH, Darmstadt, Europaplatz 5, 64293 Darmstadt. Nic...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 31.01.2019 22:00:00
HRB 85122: Premier Research GmbH, Darmstadt, Europaplatz 5, 64293 Darmstadt. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Premier Research GmbH mit Sitz in Darmstadt, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRB 85122, als übernehmender Rechtsträger, mit der Premier Research Germany Limited mit Sitz in Wokingham/ Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Companies House von England und Wales unter der Nr. 05639273, als übertragender Rechtsträger, eingereicht worden. Gläubigerschutz wird wie folgt gewährleistet: a. Den Gläubigern der Premier Research GmbH wird Gläubigerschutz gemäß §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG gewährleistet: Den Gläubigern der Premier Research GmbH ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Premier Research GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. b. Den Gläubigern der Premier Research Germany Limited wird nach dem Recht von England und Wales wie folgt Gläubigerschutz gewährleistet: Zunächst muss der Verschmelzungsbericht der Direktoren (Englisch: Directors) der Premier Research Germany Limited nach Bestimmung 8 der englischen Bestimmungen betreffend grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften aus dem Jahr 2007 (Companies (Cross Border Mergers) Regulations 2007 (die UK Bestimmungen)) die Auswirkungen der Verschmelzung für Gläubiger der zu verschmelzenden britischen Gesellschaft, also hier der Premier Research Germany Limited, darstellen. Gemäß Bestimmung 11 der UK Bestimmungen ist es dem britischen Gericht (Englisch: High Court of Justice (England and Wales)) gestattet, auf Antrag eines Gläubigers oder einer Gruppe von Gläubigern der Premier Research Germany Limited eine Versammlung der Gläubiger einzuberufen, um deren Zustimmung nach Bestimmung 14 der UK Bestimmungen einzuholen.Zudem muss nach Bestimmung 10 der UK Bestimmungen der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans der Premier Research Germany Limited und Premier Research GmbH sowie der Verschmelzungsbericht der Premier Research Germany Limited am Geschäftssitz der Premier Research Germany Limited zur Einsichtnahme verfügbar sein. Das Gesellschaftsregister von England und Wales (Englisch: Companies House for England and Wales) ist verpflichtet, eine Benachrichtigung im britischen Amtsblatt The Gazette des Inhalts zu veröffentlichen, dass nach Bestimmung 10 der UK Bestimmungen die Premier Research Germany Limited dazu verpflichtet ist, Kopien des Entwurfs des gemeinsamen Verschmelzungsplans der Premier Research Germany Limited und Premier Research GmbH sowie des Verschmelzungsberichts der Premier Research Germany Limited am Geschäftssitz der Premier Research Germany Limited zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Das britische Gericht (High Court of Justice (England and Wales)) wird die Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Gläubiger der zu verschmelzenden Premier Research Germany Limited berücksichtigen und muss davon überzeugt sein, dass die geplante Verschmelzung die Gläubiger der Premier Research Germany Limited nicht nachteilig beeinträchtigt, wenn es sein Ermessen ausübt um: eine Gläubigerversammlung gemäß Bestimmung 11 der UK Bestimmungen einzuberufen; und/oder eine Verschmelzungsbescheinigung nach Bestimmung 6 der UK Bestimmungen auszustellen, weil alle die Verschmelzung vorbereitenden Handlungen und Formalitäten erfüllt sind. Auskünfte können eingeholt werden bei: Premier Research GmbH, Europaplatz 5, 64293 Darmstadt.Vorgänge ohne Eintragung
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Premier Research GmbH, Darmstadt, Europaplatz 5, 64293 Darmstadt. Bestellt als G...
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Premier Research GmbH, Darmstadt, Birkenweg 14, 64295 Darmstadt. Geändert, nun: ...
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Premier Research GmbH, Darmstadt, Birkenweg 14, 64295 Darmstadt. Nicht mehr Gesc...
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Premier Research GmbH, Darmstadt, Birkenweg 14, 64295 Darmstadt. Prokura erlosch...
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Premier Research GmbH, Darmstadt, Birkenweg 14, 64295 Darmstadt. Die Gesellschaf...
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Premier Research GmbH, Darmstadt (Birkenweg 14, 64295 Darmstadt). Nicht mehr Ges...
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