Veröffentlichungen vom Amtsgericht Friedberg zum Aktenzeichen HRB 8476
Firma: Euler 2PM AG
Sitz: Altenstadt (Hessen)
Adresse: Industriestraße 28, 63674 Altenstadt (Hessen)
Löschungen
HRB 8476: Euler 2PM AG, Altenstadt (Hessen), Industriestraße 28, 63674 Altenstad...
Veränderungen
HRB 8476: Euler 2PM AG, Altenstadt (Hessen), Industriestraße 28, 63674 Altenstad...
Veränderungen
HRB 8476: Euler 2PM AG, Glauburg, Weinbergstraße 19, 63695 Glauburg. Die Hauptve...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 8476: Euler 2PM AG, Glauburg, Weinbergstraße 19, 63695 Glauburg. Durch eine ...
Veränderungen
HRB 8476: Euler 2PM AG, Glauburg, Weinbergstraße 19, 63695 Glauburg. Bestellt al...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.01.2017 22:02:00
HRB 8476: Euler 2PM AG, Glauburg, Weinbergstraße 19, 63695 Glauburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.09.2016 mit Ergänzung vom 16.01.2017. Geschäftsanschrift: Weinbergstraße 19, 63695 Glauburg. Gegenstand: Technisches Propertymanagement und Projektmanagement. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Vorstand: Euler, Holger, Glauburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Euler OHG mit dem Sitz in Glauburg (Amtsgericht Friedberg, HRA 4665). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Euler, Holger aus Glauburg