Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 84643
Firma: ARCADIS Immobilien Consulting GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
ARCADIS Immobilien Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 108, ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.01.2009 12:00:00
ARCADIS Immobilien Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 108, 60486 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2008. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 108, 60486 Frankfurt am Main. Gegenstand: Projektmanagement sowie sämtliche Consultingleistungen im Bauwesen und im Immobiliensektor. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mahr, Adam, Modautal, *XX.XX.XXXX; Vogt, Thomas-Martin, Schwalbach, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eldag, Paul, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Henkel, Thomas, Dresden, *XX.XX.XXXX; Heppner, Matthias, Wetzlar, *XX.XX.XXXX; Mücklich, Thomas, Berlin, *XX.XX.XXXX; Nuhn, Friedel, Hanau, *XX.XX.XXXX; Poralla, Carsten, Pliezhausen, *XX.XX.XXXX; Portmann, Thomas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Ritterbach, Martin, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Dr. Tonn, Volker, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Weber, Jörg, Landsberg am Lech, *XX.XX.XXXX; Zimmermann, Jürgen, Mainz-Lerchenberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ARCADIS HOMOLA AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 47882). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Tonn, Volker aus Darmstadt,
Eldag, Paul aus Frankfurt am Main,
Henkel, Thomas aus Dresden,
Heppner, Matthias aus Wetzlar,
Mahr, Adam aus Modautal,
Mücklich, Thomas aus Berlin,
Nuhn, Friedel aus Hanau,
Poralla, Carsten aus Pliezhausen,
Portmann, Thomas aus Wiesbaden,
Ritterbach, Martin aus Düsseldorf,
Vogt, Thomas-Martin aus Schwalbach,
Weber, Jörg aus Landsberg am Lech,
Zimmermann, Jürgen aus Mainz-Lerchenberg