Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRB 8446
Firma: ACN International Aid to the Church in Need gGmbH
Sitz: Königstein im Taunus
Veränderungen
HRB 8446: ACN International Aid to the Church in Need gGmbH, Königstein im Taunu...
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HRB 8446: ACN International Aid to the Church in Need gGmbH, Königstein im Taunu...
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HRB 8446: Kirche in Not gemeinnützige GmbH, Königstein im Taunus, Bischof-Kinder...
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HRB 8446:Kirche in Not gemeinnützige GmbH, Königstein im Taunus, Bischof-Kinderm...
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Kirche in Not gemeinnützige GmbH, Königstein im Taunus, Bischof-Kindermann-Straß...
Berichtigungen
Kirche in Not gemeinnütige GmbH, Königstein im Taunus, Bischof-Kindermann-Straße...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.04.2013 12:00:00
Kirche in Not gemeinnütige GmbH, Königstein im Taunus, Bischof-Kindermann-Straße 23, 61462 Königstein im Taunus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2013. Geschäftsanschrift: Bischof-Kindermann-Straße 23, 61462 Königstein im Taunus. Gegenstand: Die Förderung pastoraler kirchlicher Tätigkeiten und Initiativen einschließlich der Unterstützung von Priestern, Ordensleuten und Katecheten bei der Ausübung ihres Dienstes. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Freiherr Heereman von Zuydtwyck, Johannes, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kirche in Not/Ostpriesterhilfe e.V. mit dem Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, VR 340). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Freiherr Heereman von Zuydtwyck, Johannes aus Königstein im Taunus