Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 84258
Firma: Verwaltungsgesellschaft Kempinski Hotel Bristol mbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kurfürstendamm 27, 10719 Berlin
Veränderungen
Verwaltungsgesellschaft Kempinski Hotel Bristol mbH, Frankfurt am Main, Rossmark...
Veränderungen
Verwaltungsgesellschaft Kempinski Hotel Bristol mbH, Frankfurt am Main, Rossmark...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.11.2008 12:00:00
Verwaltungsgesellschaft Kempinski Hotel Bistrol mbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2008. Geschäftsanschrift: Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main. Gegenstand: Vermietung und Verwaltung des im Grundbuch von Stadt Charlottenburg (Amtsgericht Schöneberg) Blätter 28961, 30375, 30376, 30377, 30378 und 30379 verzeichneten Grundbesitzes "Hotel Bristol". Die Gesellschaft ist auch berechtigt, weitere Hotels der obersten Kategorie zu erwerben, zu vermieten und zu verwalten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wodok, Karl Joachim, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Liegenschaftsverwaltung Kurfürstendamm 27 GmbH & Co. Hotelgrundstücks-KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 28569). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wodok, Karl Joachim aus Wiesbaden