Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 84177
Firma: DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 84177: DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH, Fr...
Veränderungen
DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH, Frankfurt am ...
Veränderungen
DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH, Frankfurt am ...
Veränderungen
DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH, Frankfurt am ...
Veränderungen
DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH, Frankfurt am ...
Veränderungen
DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH, Frankfurt am ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.01.2009 12:00:00
DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH, Frankfurt am Main, (Guiollettstraße 54, 60325 Frankfurt am Main).Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand: Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die Gesellschaft fördert zu diesem Zweck selbst, durch Dritte oder mit Dritten zusammen Vorhaben, die geeignet sind - Schülern und Studenten Informationen zu Studienmöglichkeiten, Studienorten, Studienfächern, Berufsorientierung, Berufswahl, und ähnlichen ausbildungsrelevanten Themen anzubieten, indem sie insbesondere eine Web-basierte Informationsplattform über die vorgenannten Themen entwickelt und betreibt oder betreiben lässt und Informationsverantstaltungen, Seminare und Veröffentlichungen anbietet, - Unternehmen und Hochschulen zu werben, in einen Dialog mit interessierten Schülern und Studenten einzutreten und sie über die Dauer ihres Studiums beratend zu begleiten, und - Schülern und Studenten Möglichkeiten der beruflichen und/oder fachlichen Betätigung in ihrer Breite darzustellen, um für den Berufseinstieg die Vielfalt des Berufslebens sichtbar zu machen; insbesondere durch Expertengespräche und Online-Chats mit berufserfahrenen Fachvertretern und Vertretern von Hochschulen sowie durch Praktikumsvermittlung. Im Rahmen der durch die §§ 51 ff. Abgabenordnung gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich - sofern das die Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt - an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.Neueintragungen
DGAN Deutsche Gesellschaft für akademische Nachwuchsförderung mbH, Frankfurt am ...