Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 83949
Firma: Perspectives for Talents GmbH
Sitz: München
Veränderungen
Perspectives for Talents GmbH, Frankfurt am Main, Hamburger Allee 45, 60486 Fran...
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Perspectives for Talents GmbH, Frankfurt am Main, Hamburger Allee 45, 60486 Fran...
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Perspectives for Talents GmbH, Frankfurt am Main, Guiollettstraße 19, 60325 Fran...
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Perspectives for Talents GmbH, Frankfurt am Main, Guiollettstraße 19, 60325 Fran...
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Perspectives for Talents GmbH, Frankfurt am Main, (Guiollettstraße 19, 60325 Fra...
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Perspectives for Talents GmbH, Frankfurt am Main, (Guiollettstraße 19, 60325 Fra...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2008 12:00:00
Perspectives for Talents GmbH, Frankfurt am Main, (Guiollettstraße 19, 60325 Frankfurt am Main).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Gegenstand: Betrieb von lnternetportalen für Studenten, Berufsanfänger und sog. "Young Professionals" einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit nicht erlaubnispflichtig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weber, Johannes, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Perspectives for Talents GmbH & Co. OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 44839). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Weber, Johannes aus Frankfurt am Main