Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 83726
Firma: F1online digitale Bildagentur GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 83726: F1online digitale Bildagentur GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landst...
Veränderungen
HRB 83726: F1online digitale Bildagentur GmbH, Frankfurt am Main (Hanauer Landst...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.08.2008 12:00:00
F1online digitale Bildagentur GmbH, Frankfurt am Main, (Hanauer Landstraße 188, 60314 Frankfurt am Main).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2008. Gegenstand: Vertrieb von urheberrechtlich geschützten und ungeschützten Werken jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Pallaske, Sabine Katrin Gabriele, Fotodesignerin, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Lieb, Gunnar Werner, Mediendesigner, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der f1 online digitale Bildagentur Lieb + Pallaske Foto- und Mediendesigner Partnerschaftsgesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main PR 1284). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lieb, Gunnar Werner, Mediendesigner aus Frankfurt am Main,
Pallaske, Sabine Katrin Gabriele, Fotodesignerin aus Offenbach am Main