Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 83645
Firma: emptio GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 83645: emptio GmbH, Frankfurt am Main, Neue Rothofstraße 13-19, 60313 Frankf...
Veränderungen
HRB 83645: FranconoResidence GmbH, Frankfurt am Main, Hochstraße 27, 60313 Frank...
Veränderungen
HRB 83645: FranconoResidence GmbH, Frankfurt am Main, Hochstraße 27, 60313 Frank...
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HRB 83645:FranconoResidence GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 11, 60311 Frankfu...
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FranconoResidence GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main...
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FranconoResidence GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main...
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FranconoResidence GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main...
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FranconoResidence GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 11, 60311 Frankfurt am Main...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.08.2008 12:00:00
FranconoResidence GmbH, Frankfurt am Main, (Börsenstraße 2 - 4, 60313 Frankfurt am Main).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2008. Gegenstand: Aufteilung von im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundbesitz nach den Bestimmungen des WEG sowie der Verkauf von Eigentumswohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume an Dritte. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Christian, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FranconoResidence AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 77805). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wolf, Christian aus Frankfurt am Main