Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 83614
Firma: Deka Australia One GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 83614: Deka Australia One GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 1, 60329 Fra...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 31.08.2016 22:02:00
HRB 83614: Deka Australia One GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Halten, die Entwicklung, Bebauung, Verwaltung, Unterhaltung sowie langfristige Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften in Australien. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch den Erwerb solcher Gegenstände und solche Geschäfte, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und die Einlagen der Gesellschafter des Unternehmens voll eingezahlt sind. Die Gesellschaft darf eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung der Deka Immobilien Investment GmbH entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens "DekaImmobilien Global", ISIN DE0007483612 nicht übersteigt. Es dürfen nur solche Immobilien oder Beteiligungen an Gesellschaften erworben werden, die auch direkt für dieses Sondervermögen erworben werden dürften. Die von der Immobiliengesellschaft neu zu erwerbenden Immobilien oder Beteiligungen sind vor ihrem Erwerb von einem von der Deka Immobilien Investment GmbH zu bestimmenden externen Bewerter zu bewerten; ab einem Verkehrswert über 50 Mio. € werden zwei unabhängige Bewertungen durch von der Deka Immobilien Investment GmbH zu bestimmende externe Bewerter durchgeführt. Die externen Bewerter dürfen nicht zugleich die regelmäßige Bewertung für das Immobilien-Sondervermögen durchführen. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen, insbesondere keine Tätigkeiten als Baubetreuer oder Bauträger. Die Gesellschafterin Deka Immobilien Investment GmbH unterliegt als Kapitalverwaltungsgesellschaft den besonderen Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB") und darf die Beteiligung an einer Gesellschaft nur erwerben und halten, wenn die Gesellschaft die für derartige Beteiligungen vorgesehenen Beschränkungen des KAGB einhält. Deshalb werden die Gesellschaft und die Gesellschafter hiermit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft die insoweit geltenden Beschränkungen des KAGB für Immobilien-Gesellschaften in seiner jeweils geltenden Fassung beachtet.Veränderungen
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Neueintragungen
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