Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 83229
Firma: Schollmeyer & Steidl GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Liebigstraße 51, 60323 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 83229: Schollmeyer & Steidl GmbH, Frankfurt am Main, Liebigstraße 51, 60323 ...
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HRB 83229: Schollmeyer & Steidl GmbH, Frankfurt am Main, Friedrichstr. 15, 60323...
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Schollmeyer & Steidl GmbH, Frankfurt am Main, Friedrichstr. 15, 60323 Frankfurt ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.06.2008 12:00:00
Schollmeyer & Steidl GmbH, Frankfurt am Main (Friedrichstr. 15, 60323 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2008. Gegenstand: Betrieb einer Personal- und Unternehmensberatung für Volljuristen für Rechtsanwaltskanzleien sowie für Rechtsabteilungen in Banken Versicherungen und Industrieunternehmen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schollmeyer, Daniel, Kelkheim (Taunus), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Steidl, Ina, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Schollmeyer & Steidl oHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 44624). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schollmeyer, Daniel aus Kelkheim (Taunus),
Steidl, Ina aus Frankfurt am Main