Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 82936
Firma: GMAC Leasing GmbH
Sitz: Rüsselsheim
Löschungen
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65...
Veränderungen
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65...
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HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.06.2016 22:01:00
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65428 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages vom 18.05.2016 über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Opel Leasing Austria GmbH, Sitz: Wien, eingereicht worden. An der Verschmelzung sind beteiligt: als übertragende Gesellschaft die Opel Leasing Austria GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien. Sie unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Sie ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsregisters Wien unter FN 76781 p. Als aufnehmende Gesellschaft die Opel Leasing GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rüsselsheim. Sie unterliegt dem Recht Deutschlands. Sie ist eingetragen im Handelsregister des AG Darmstadt unter HRB 82936.Aufgrund des Übergangs aller Aktiva, Passiva und Rechtsverhältnisse der übertragenden österreichischen Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge werden die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft kraft Gesetzes zu Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft.Nach § 13 öEU-VerschG sind die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft berechtigt - wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans nach § 8 öEU-VerschG schriftlich zu diesem Zweck melden - für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Bekannte Gläubiger der übertragenden Gesellschaft werden, soweit vorhanden, unmittelbar von der bevorstehenden Verschmelzung verständigt.Weiterhin besteht auch ein nachgelagerter Gläubigerschutz nach § 226 öAktG. Demnach ist den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Weiterhin sind die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nach § 8 Abs. 3 öEU-VerschG berechtigt, auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift von folgenden Unterlagen zu erhalten: Verschmelzungsplan; Jahresabschluss der übertragenden Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 als Schlussbilanz; Jahresabschlüsse der übertragenden Gesellschaft sowie der übernehmenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre; diesen gemeinsamen Verschmelzungsbericht der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft und der Geschäftsführung der übernehmenden Gesellschaft.Der Haftungsfonds der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft wird durch die Verschmelzung nicht geschmälert. Vielmehr wird der Haftungsfonds der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft durch Verschmelzung mit der übernehmenden Gesellschaft, deren Vermögen einen positiven Verkehrswert aufweist, vergrößert. Die Befriedigung der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft wird daher durch die Verschmelzung nicht gefährdet. Vollständige Auskünfte über die Verschmelzung und die vorgenannten Modalitäten können kostenlos unter der folgenden Adresse für die übertragende Gesellschaft eingeholt werden: Opel Leasing Austria GmbH, Groß-Enzersdorfer Straße 59, 1200 Wien, Österreich.Die übernehmende deutsche Gesellschaft bleibt auch nach Wirksamwerden der Verschmelzung mit Eintragung im Handelsregister am Sitz der übernehmenden Gesellschaft Schuldnerin ihrer Gläubiger. Weiterhin ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft aus § 122 a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Übernehmenden Gesellschaft nach § 122 a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Gesellschaft gem. § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Vollständige Auskünfte über die Verschmelzung und die vorgenannten Modalitäten können kostenlos unter der folgenden Adresse für die übernehmende Gesellschaft eingeholt werden: Opel Leasing GmbH, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65428 Rüsselsheim.Veränderungen
HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65...
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HRB 82936: Opel Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 65...
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HRB 82936:GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim, Mainzer Straße 190, K65/PKZ 98-01, 654...
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HRB 82936:GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim, Adam-Opel-Haus, Friedrich-Lutzmann-Rin...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim, Adam-Opel-Haus, Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 R...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim, Adam-Opel-Haus, Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 R...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim, Adam-Opel-Haus, Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 R...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim, Adam-Opel-Haus, Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 R...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim, Adam-Opel-Haus, Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 R...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim, Adam-Opel-Haus, Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 R...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim (Stahlstraße 34, 65428 Rüsselsheim). Mit der GMAC...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim (Stahlstraße 34, 65428 Rüsselsheim). Die Gesellsc...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim (Stahlstraße 34, 65428 Rüsselsheim). Nicht mehr G...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim (Stahlstrasse 34, 65428 Rüsselsheim). Nicht mehr ...
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GMAC Leasing GmbH, Rüsselsheim (Stahlstrasse 34, 65428 Rüsselsheim). Die Gesells...