Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 8271
Firma: Networkers GmbH Gesellschaft für Internet Technologie
Sitz: Dietzenbach
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.11.2013 12:00:00
eC-Intr@ware Anwendungs- und Kommunikationstechnologie GmbH, Dietzenbach, Waldstraße 92, 63128 Dietzenbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Networkers AG Gesellschaft für Intrnet Technologie mit Sitz in Hagen (AG Hagen HRB 3350) verschmolzen. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der eC-Intr@ware Anwendungs- und Kommunikationstechnologie GmbH mit Sitz in Dietzenbach (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 8271) als übernehmender Rechtsträger mit der Networkers AG Gesellschaft für Internet Technologie mit Sitz in Hagen (eingetragen beim AG Hagen HRB 3350) als übertragender Rechtsträger eingereicht worden. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
eC-Intr@ware Anwendungs- und Kommunikationstechnologie GmbH, Dietzenbach, Waldst...